Bei einer Umschuldung, auch Umfinanzierung genannt, schließen Sie eine Anschlussfinanzierung bei Ihrem derzeitigen Finanzierungspartner aus und wechseln beim Auslaufen der Sollzinsfestschreibung zu einem neuen Finanzierungspartner. Dieser löst Ihr bisheriges Darlehen ab und erhält im Gegenzug die Grundschulden als Kreditsicherheit. Durch den Wechsel des Finanzierungspartners können Sie sich niedrigere Zinsen und bessere Konditionen sichern. Bereits ein geringer Zinsvorteil von wenigen Prozentpunkten hinter dem Komma sind lohnenswert. Über die Jahre hinweg ist eine Ersparnis von mehreren tausend Euro möglich. Es fallen zwar Notar- und Grundbuchgebühren für die Grundschuldabtretung von einigen hundert Euro an, diese fallen jedoch bei einem Zinsvorteil weniger ins Gewicht. Die Grundschuldabtretung regeln die Kreditgeber weitgehend unter sich, sodass Sie als Darlehensnehmer nichts weiter veranlassen müssen.
Je nachdem für welche Sollzinsfestschreibung Sie sich bei Ihrer jetzigen Finanzierung entschieden haben und wann diese ausläuft. Wenn die Sollzinsfestschreibung in den nächsten 12 Monaten ausläuft, können Sie ohne Probleme eine Umschuldung vornehmen. Beläuft sich die Dauer Ihrer Sollzinsfestschreibung zwischen 12 Monaten und 5 Jahren können Sie sich ein zinsgünstiges Forward-Darlehen sichern. Läuft Ihr Darlehen bereits länger als 10 Jahre, können sie jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten Ihr Darlehen kündigen und umschulden. Läuft Ihr Darlehen noch weniger als 10 Jahre und länger als 5 Jahre, haben Sie in dieser Phase keinen Handlungsspielraum.