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Zeit für Veränderung

Forward-Darlehen

Bei einem Forward-Darlehen sichern Sie sich die günstigen Zinsen bereits heute für die Anschlussfinanzierung von morgen. Dabei richtet sich ein Forward-Darlehen an diejenigen, bei denen die Sollzinsfestschreibung bald ausläuft oder ihr Darlehen gemäß § 489 BGB nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigen möchten, um von einem zinsgünstigen Forward-Darlehen profitieren zu können. Ein besonderer Vorteil des Forward-Darlehens ist, dass Sie sich bis zu 5 Jahre im Voraus die aktuellen günstigen Zinsen Ihrer Anschlussfinanzierung sichern können. Im aktuellen Niedrigzinsumfeld werden Forward-Darlehen zu besonders günstigen Konditionen angeboten. Damit stellt eine Anschlussfinanzierung mit einem Forward-Darlehen ein gutes Instrument zur Sicherung der niedrigen Zinsen für ein Darlehen in der Zukunft dar. 

Was ist zu beachten?

Wer sich für ein zinsgünstiges Forward-Darlehen entscheidet, hat dafür einen geringen Zinsaufschlag zusätzlich zum Basiszins zu entrichten. Die genaue Höhe des Zinsaufschlags richtet sich nach der Forward-Phase. Bei einer Forward-Phase ist die Zeit zwischen Vertragsabschluss und Auszahlung des Darlehens gemeint. Genauer gesagt, wie lange im Voraus das Forward-Darlehen abgeschlossen wird. Im Durchschnitt verlangen Banken einen Zinsaufschlag von 0,01 - 0,02 Prozent Zinsaufschlag pro Monat. 

Angenommen Sie erhalten von einem Finanzierungspartner ein Angebot über ein Forward-Darlehen mit einem Basiszins von 1,26 Prozent mit einer Sollzinsfestschreibung von 10 Jahren. Die Sollzinsfestschreibung Ihres derzeitigen Darlehens endet erst in 2 Jahren.

1,26 % (Basiszins) + 0,01 % (Zinsaufschlag) x 24 Monate = 1,50 % p.a.

Sie erhalten in 2 Jahren ein Forward-Darlehen mit einer jährlichen Verzinsung von 1,50 %. Der Zinssatz von 1,50 % erhöht sich während der zehnjährigen Zinsbindung nicht. 

In dem folgenden Beispiel sind wir davon ausgegangen, dass der Basiszinssatz für die Anschlussfinanzierung bis zum Ende der Forward-Phase auf 2,5 % gestiegen ist. Folgende Ersparnis ist mit einem Forward-Darlehen möglich:



Forward-Darlehen

Anschlussfinanzierung / Prolongation

Kreditsumme

200.000

200.000

effektiver Jahreszins

1,5 %

2,5 %

anfängliche Tilgung

2,0 %

2,0 %

Sollzinsfestschreibung

10 Jahre

10 Jahre

monatliche Rate

583,34 €

750,00 €

Restschuld am Ende der Sollzinsfestschreibung

156.873,70 €

154.609,33 €

Tilgung

43.126,30 €

45.390,67 €

Zinsen

26.873,30 €

44.609,33 €


In dem Beispiel wird deutlich, dass steigende Zinsen sich drastisch auf die Kosten der Anschlussfinanzierung auswirken. Während der Sollzinsfestschreibung, in unserem Beispiel von 10 Jahren, fallen rund 17.700 Euro zusätzliche Zinskosten an. Zudem fällt die monatliche Rate von rund 150 Euro geringer aus. Der geringe Zinsaufschlag auf den aktuellen Basiszinssatz fällt kaum ins Gewicht. 

Das Beispiel zeigt, dass sich ein Forward-Darlehen im aktuellen Niedrigzinsumfeld lohnt. Verpassen Sie nicht die Chance, sich die günstige Zinsen für die Zukunft zu sichern und planen Sie im Voraus bereits Ihre Anschlussfinanzierung. 

Sprechen Sie uns an. Wir beraten und unterstützen Sie gerne.

 
 
 
 
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