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Zeit für Veränderung

Anschlussfinanzierung und Umschuldung

Sichern Sie sich bereits heute, bis zu 5 Jahre vor Auslauf der Sollzinsfestschreibung, die günstigen Zinsen der Niedrigzinsperiode als Forward-Darlehen. Wir kümmern uns rechtzeitig um Ihre Baufinanzierung. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich einer Umschuldung Ihres Darlehens.

Anschlussfinanzierung, Umschuldung oder Prolongation. Was ist eigentlich gemeint und wie unterscheiden sich die Begriffe?

Alle drei Begriffe haben eine ähnliche Bedeutung, unterscheiden sich aber dennoch voneinander. Sie bezeichnen die Möglichkeiten, die Ihnen am Ende einer Sollzinsfestschreibung zur Verfügung stehen.

Dabei wird häufig die Anschlussfinanzierung als Oberbegriff verwendet.

Unter einer Anschlussfinanzierung ist eine Fortführung einer Finanzierung am Ende der Sollzinsfestschreibung (ehemals Zinsbindung) zu verstehen. Eine Anschlussfinanzierung wird demnach benötigt, wenn die Sollzinsfestschreibung der ersten Finanzierung ausgelaufen, jedoch noch eine Restschuld vorhanden ist, welche weiterfinanziert werden muss. Dabei ist es unerheblich, ob Sie das neue Darlehen bei Ihrem bisherigen Finanzierungspartner aufnehmen oder diesen wechseln.

Bei einer Prolongation (lat. prolungare = verlängern) akzeptieren/verlängern Sie das  bereits bestehende Darlehen Ihres bisherigen Finanzierungspartners. Nahezu 6 Monate vor Ablauf der Sollzinsfestschreibung schickt Ihnen Ihr bisheriger Finanzierungspartner ein neues Angebot für eine Finanzierung. 

Bei einer Umschuldung schließen Sie eine Anschlussfinanzierung mit einem neuen Finanzierungspartner ab. Der neue Finanzierungspartner löst beim Auslaufen der Sollzinsfestschreibung die Finanzierung ab und erhält im Gegenzug als Kreditsicherheit die Grundschulden. Durch eine Umschuldung können Sie sich bei Ihrem neuen Finanzierungspartner niedrigere Zinsen und bessere Konditionen sichern. Der große Vorteil einer Umschuldung liegt darin, dass sich bereits bei einem Zinsvorteil von wenigen Zehntelprozent tausende Euro sparen lassen.   

Sie können sich bei einem Forward-Darlehen bereits heute die aktuellen günstigen Zinsen für Ihre Anschlussfinanzierung, bis zu 5 Jahre vor Auslauf der Sollzinsfestschreibung, sichern. Ein Forward-Darlehen lohnt sich grundsätzlich dann, wenn Sie davon ausgehen, dass das Zinsniveau bis zum Auslauf der tatsächlichen Sollzinsfestschreibung ansteigt und Sie sich noch heute die aktuellen Zinsen sichern möchten.

Sollte der Zeitpunkt einer Anschlussfinanzierung in weiter Ferne liegen, so kann das Darlehen gemäß § 489 BGB in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt werden, um von einer zinsgünstigen Anschlussfinanzierung beziehungsweise eines Forward-Darlehens profitieren zu können. 

 

Sprechen Sie uns an. Gerne unterstützen wir Sie.

 



 
 
 
 
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